QuantifiCare erzielt bedeutende positive UPC-Entscheidung mit länderübergreifender Unterlassungsverfügung gegen Canfield.

QuantifiCare, ein weltweit führender Anbieter von Imaging-Lösungen, gibt eine bedeutende erstinstanzliche Entscheidung vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC), Lokalkammer Düsseldorf, bekannt. Mit Entscheidung vom 23. April 2026 gab das UPC QuantifiCare in der Verletzungsklage betreffend das europäische Patent EP 3 156 843 statt, das eine innovative Technologie zur dreidimensionalen Rekonstruktion von Kopf und Körper abdeckt.

Das Gericht wies die Nichtigkeitswiderklage der Beklagten vollumfänglich ab und bestätigte die Gültigkeit des Patents von QuantifiCare. Zudem stellte es fest, dass das Vectra-H2-System von Canfield das Patent verletzt, und gewährte weitreichenden Rechtsschutz für Belgien, Frankreich, Italien und die Niederlande. Es handelt sich um ein erstinstanzliches Urteil, gegen das Rechtsmittel eingelegt werden können.      

Die Entscheidung sieht insbesondere eine länderübergreifende Unterlassungsverfügung, den Rückruf und die Entfernung verletzender Produkte, Auskunfts- und Offenlegungspflichten sowie vorläufigen Schadensersatz und Kostenerstattung zugunsten von QuantifiCare vor.

Wichtig ist, dass das Gericht bestätigte, dass bereits eine einzelne Verletzungshandlung in einem UPC-Mitgliedstaat Rechtsbehelfe in allen Ländern rechtfertigen kann, in denen das Patent in Kraft ist – selbst wenn eine Verletzungshandlung nur in einem Vertragsmitgliedstaat festgestellt werden kann, in dem der Patentinhaber aus verfahrensrechtlichen Gründen keine Ansprüche in der Verletzungsklage geltend macht: Im vorliegenden Fall ist Deutschland faktisch ausgenommen, da QuantifiCare bereits in nationalen Gerichtsverfahren in Deutschland gegen Canfield vorgegangen ist. Diese Klarstellung stärkt die Rolle des UPC als leistungsfähiges Forum für die paneuropäische Durchsetzung von Patenten.

Diese Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für QuantifiCare und eine starke Bestätigung der Robustheit unseres geistigen Eigentums“, sagte Jean-Philippe THIRION, CEO von QuantifiCare. „Sie bekräftigt unser Engagement für Innovationen in der medizinischen Bildgebung und für den Schutz der Technologien, die weltweit bessere klinische Ergebnisse unterstützen.“

QuantifiCare wurde in Frankreich gegründet und entwickelt hochmoderne Bildgebungssysteme und Software, die in klinischen Studien, der Dermatologie und der ästhetischen Medizin eingesetzt werden. Die Lösungen ermöglichen eine präzise, reproduzierbare und quantitative Analyse der Haut und anatomischer Strukturen und unterstützen Pharmaunternehmen sowie medizinische Fachkräfte bei der Entwicklung und Bewertung neuer Behandlungen.

Über LifeViz® Infinity:

LifeViz® Infinity ist ein tragbares All-in-one-3D-Bildgebungssystem für Gesicht, Brust und Körper in der Medizin, der Ästhetik und in klinischen Studien. Dieses bahnbrechende Gerät verfügt über ein Dual-Distanz-Repositionierungssystem, das auf unterschiedliche Bildgebungsanforderungen zugeschnitten ist: eine Distanz, die für die Gesichtsbildgebung optimiert ist, und eine weitere für die Bildgebung von Brust und Körper. Das System nutzt zwei Paare von Lichtprojektoren – kreuzende rote Projektoren für die Kurzdistanz-(Gesicht-)Bildgebung und grüne Projektoren für die Langdistanz-(Brust- und Körper-)Bildgebung. Zusätzlich umfasst es einen praktischen Schalter zur Auswahl der passenden Distanz und zur entsprechenden Anpassung der Bildgebung. LifeViz® Infinity wird international von der Tochtergesellschaft des Mutterunternehmens, Quartier Latin, vermarktet.

Link zur Pressemitteilung:

https://www.juve-patent.com/cases/canfield-faces-injunction-in-five-european-countries-in-quantificare-dispute/

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